Die Grundlage für den Bürgerbeirat bildet der Vertrag zwischen Zementwerk Leube GmbH, undStadtgemeinde Hallein
Marktgemeinde Marktschellenberg
Marktgemeinde Grödig
Ortsgemeinde Anif
Siedlerverein Au-Rehhof
Siedlungsverein Rif-Taxach
Bürgerinitiative gegen den Einstieg in die Müllverbrennung
D. I. Fritz Pichler (als Experte des ZWL)
D. I. Wolfgang Konrad (als Experte des BürgerBeirates)
Arbeiterbetriebsrat des ZWL vertreten durch Othmar Danninger
Werner Roth / Anrainer
Den gesamten Vertrag können Sie als pdf herunterladen.
(Vertrag als pdf downloaden)
Stand April 2004
1. Zielsetzung und Aufgaben des BürgerBeirates Gartenau
Der BürgerBeirat Gartenau dient der Vorbereitung, Begleitung und Kontrolle des Einsatzes von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk Leube.
Vor der Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Behördenverfahren betreffend Ersatzbrennstoffe ist im BürgerBeirat ein Konsens herbeizuführen, bzw. verpflichtet sich das Zementwerk - in Abstimmung mit dem Bürgerbeirat, positive Bescheide aus eingeleiteten Behördenverfahren erst nach Konsens im Bürgerbeirat umzusetzen.
Der BürgerBeirat Gartenau hat seine Tätigkeit mit der konstituierenden Sitzung am 7. November 1996 aufgenommen und hat Bestand, solange Ersatzbrennstoffe im Zementwerk Leube eingesetzt werden.
2. Zusammensetzung und Stimmrechte des BürgerBeirates Gartenau
Christian Brandl, Siedlerverein Rif-Taxach
Othmar Danninger, Arbeiterbetriebsrat
Alois Rettensteiner, Stadt Hallein
Ing. Anton Gekle, Siedlerverein Au-Rehhof
D.I. Gernot Häusler, Leube (nicht stimmberechtigt)
Nikolaus Rußegger, Gemeinde Marktschellenberg
D.I. Wolfgang Konrad, Fachberater (Beirat)
Ing. Rudolf Krall, Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung
Mag. Gabriella Gehmacher-Leitner, Gemeinde Anif
Dr. Brigitte Peer, Landesumweltanwaltschaft (nicht stimmberechtigt)
D.I. Fritz Pichler, Sachverständiger
Renate Prosser, Gemeinde Grödig
D.I. Dr. Günter Waldl, Leube (nicht Stimmberechtigt)
D.I. Werner Roth, Anrainer
Mag. Rudolf Zrost, Leube
Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (LUA) ist mit beratender Stimme vertreten.
Seitens des Zementwerkes bzw. der Geschäftsleitung ist jeweils nur ein Vertreter stimmberechtigt.
Jedes Mitglied/Mitgliedsorganisation kann im Verhinderungsfall einen Stellvertreter entsenden.
Der BürgerBeirat kann nach Absprache für bestimmte Sachfragen Experten zu den Sitzungen beiziehen.
Es besteht die Möglichkeit, Besucher ohne Rederecht an den Sitzungen des BürgerBeirates teilnehmen zu lassen. Darüber bestimmt der BürgerBeirat für die jeweils nächste Sitzung selbst.
3. Der Mittler
Zur Erleichterung einvernehmlicher Konfliktlösung, zur Förderung der Kontakte zwischen den Beteiligten und zur Moderation der Beiratssitzungen bestellt der BürgerBeirat einen Mittler.
Derzeit wird diese Funktion von Günter Gorbach wahrgenommen.
Der Mittler ist für die organisatorische Abwicklung, Koordination und Protokollführung verantwortlich. Er leitet die Sitzungen des BürgerBeirates und ist für einen fairen und ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen verantwortlich.
Wesentliche Aufgabe des Mittlers ist es, Kontakte zu allen Beteiligten zu halten, Konflikte im Wege der Vermittlung beilegen zu helfen und den Kommunikationsprozess auf unparteiliche Weise zu fördern.
Der Mittler alleine ist berechtigt, Auskünfte an die Presse zur Arbeit, Inhalten und abgeschlossenen Vereinbarungen nicht aber zu laufenden Gesprächen im BürgerBeirat - zu erteilen. Presseerklärungen und konferenzen sind nur nach vorherigem Beschluss im BürgerBeirat möglich.
4. Sitzungen/Tagesordnung
Die Einladungen zu den BürgerBeiratssitzungen erfolgen rechtzeitig, zumindest 10 Tage vor Beiratssitzung unter Angabe der Tagesordnung.
Ergänzungen oder Änderungen der Tagesordnung sind zu Sitzungsbeginn einvernehmlich möglich.
Der BürgerBeirat ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Stimmberechtigten anwesend sind (dzt. 9 Personen). Bei geringerer Anwesenheit wird bei Sitzungsbeginn beraten, ob und wie gearbeitet wird.
Die Sitzungen des BürgerBeirates sind grundsätzlich nicht öffentlich. Eine Zulassung der Öffentlichkeit kann für die jeweils nächste Sitzung einvernehmlich beschlossen werden.
5. Beschlussfassung
Der BürgerBeirat Gartenau ist ein konsensuales Bürgerbeteiligungsverfahren, das heißt, Beschlussfassungen sind grundsätzlich nur einvernehmlich möglich.
6. Protokoll
Das Protokoll wird vom Mittler als Ergebnisprotokoll erstellt und an die BürgerBeiräte spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung versandt. Als Tagesordnungspunkt wird es auf der jeweils nächsten Sitzung aufgerufen.
7. Rückbindung der BürgerBeiräte an Ihre Organisationen
Die Mitglieder des BürgerBeirates werden die von ihnen vertretenen Organisationen über die Arbeitsergebnisse des BürgerBeirates kontinuierlich informieren. Ebenso tragen sie Anregungen und Kritik ihrer Organisationen in den BürgerBeirat, um die Aktivitäten des Bürgerbeirates für alle Betroffenen annehmbar zu machen.
8. Änderungen der Arbeitsvereinbarung
Diese Arbeitsvereinbarung tritt mit der Beschlussfassung des BürgerBeirates im April 2004 in Kraft. Sie ersetzt die ursprüngliche Vereinbarung vom 7. 11. 1996 i. d. F. vom 2. 3. 1999. Eine einvernehmliche Änderung ist jederzeit möglich.
Günter Gorbach, 20. April 2004